Dichtheitsprüfung

Warum wird Dichtigkeit geprüft?

Eigenschutz der Hausbesitzer

Die Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen schützt die Hausbesitzer vor möglichen Nässeschäden ihres Hauses, die durch zu spätes Erkennen von sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen entstehen können. Sie stellt auch sicher, dass keine Grundwasserschäden auftreten können und sie führt dazu, dass eintretendes Fremdwasser erkannt wird.

Umweltschutz

Abwasserleitungen müssen dicht sein, ansonsten droht das austretende Schmutzwasser den Boden mitsamt dem Grundwasser und schlimmstenfalls auch unser Trinkwasser zu verunreinigen.

Bei einer Gesamtlänge von ca. 1,5 Mio. km der privaten Anschlusskanäle und Grundleitungen und einem geschätzten Schaden von etwa 40 % bedeutet das, eine große Bedrohung für die Umwelt und schließlich auch für uns. Zusätzlich kann das Grundwasser, das in defekte Rohrsysteme eindringt, die Abwasseranlagen negativ beeinträchtigen und zur hydraulischen Überlastung von Kanalnetzten führen.

Gesetz

Der Grundstückseigentümer wird deshalb in § 60 des Wasserhaushaltsgesetztes verpflichtet seine Anlagen betriebssicher zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. So schreibt die DIN 1986-30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ vor, die Abwassersysteme regelmäßig auf Dichtheit zu überprüfen.

Wer ist betroffen?

Direkt betroffen sind alle Grundstückseigentümer!

Abwässer sind in einer Form zu beseitigen, die das Allgemeinwohl nicht negativ beeinträchtigt. Dazu muss der Grundstücksbesitzer innerhalb einer vorgeschriebenen Frist, seine Abwassersysteme von qualifiziertem Personal auf Funktionalität und Dichtheit überprüfen lassen.

Mieter sind nur indirekt betroffen!

Mieter müssen der vom Eigentümer/Vermieter engagierten Firma lediglich Zugang zu Abwasserleitungen gewähren und damit rechnen, dass es während des Prüfzeitraumes zu eventuellen Einschränkungen bei der Nutzung allen abwasserproduzierenden Geräten kommt.

Was wird geprüft?

Generell werden alle im Erdreich verlaufenden Abwasserleitungen geprüft auf:

  • sichtbare Schäden
  • eindringendes Grundwasser
  • Befahrbarkeit der Leitungen
  • Funktionsfähigkeit der Schächte

Die Untersuchung betrifft alle

  • Schmutzwasserleitungen,
  • Mischwasserleitungen,
  • Kontrollschächte und
  • Revisionsöffnungen auf dem Grundstück.

Tipp: Lassen Sie bei dieser Gelegenheit Ihre Entwässerung auch auf Schutz gegen Rückstau prüfen, damit Ihr Keller nach einem Starkregen oder bei verstopftem Kanal nicht unter Wasser steht.

Welche Arbeiten sind zur Vorbereitung erforderlich?

Beratung

Eine qualifizierte Beratung hilft Ihnen kostspielige Fehler zu vermeiden. Ihre ersten Ansprechpartner hierfür finden Sie grundsätzlich beim zuständigen Bauamt oder Abwasserverband Ihrer Gemeinde. Diese führen eine Liste mit seriösen Dienstleistungsunternehmen, an die man sich für alle Arbeiten an Grundstücksentwässerungs-Anlagen wenden kann. Für eine neutrale und unabhängige Beratung, wendet man sich am besten an ein Ingenieurbüro. Dies gilt insbesondere für Sanierungsarbeiten undichter Leitungen und Schächte.

Vor Ort

Ein reibungsloser Ablauf vor Ort spart oft Kosten und Nerven. Stellen Sie frühzeitig die notwendigen Planunterlagen zusammen oder beschaffen Sie diese beim Bauordnungsamt.

Das eigene Suchen nach Schächten auf dem Grundstück und nach Revisionsöffnungen und Bodeneinläufen in Gebäuden erleichtert später die Koordination der Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen. Räumen Sie auch den Zugang zu Revisionsklappen und -schächten frei.

Rechtzeitig prüfen

Vernünftig ist es weiterhin, nicht bis kurz vor Ablauf der Frist mit der Beauftragung einer Firma zu warten, da die Kapazität der Fachleute sehr begrenzt sein wird und Preise rapide steigen können. Außerdem kann es passieren, dass eine Zweitprüfung notwendig wird und diese nur nach der Frist stattfinden kann.
In diesem Fall sollten sie nicht zögern und die zuständige Behörde unbedingt informieren, um rechtliche Konsequenzen ggf. zu vermeiden.

Wann muss die Dichtigkeit geprüft werden?

Erstprüfung

Bis zum 31.12.2015 müssen alle Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser auf Dichtigkeit überprüft werden. Bis zum 31.12.2025 müssen alle Abwasseranlagen mit ausschließlich häuslichen Abwasser auf Dichtigkeit überprüft werden.

Wiederholungsprüfung

  • In Wasserschutzgebiet 2 muss alle 5 Jahre erneut geprüft werden.
  • In Wasserschutzgebiet 3 muss alle 15 Jahre erneut geprüft werden.
  • Gewerbliche Abwasseranlagen müssen alle 15 Jahre erneut geprüft werden.
  • Häusliche Abwasseranlagen müssen alle 30 Jahre erneut geprüft werden.

Dichtigkeit von Fachbetrieben prüfen lassen!

Fachpersonal

Dichtigkeitsprüfungen sowie die anschließende Sanierung dürfen nur von fachkundigen Betrieben durchgeführt werden, deren Mitarbeiter bau-, betriebs- und materialtechnisches Sachverständnis aus dem Abwasserbereich nachweisen können und das Fachwissen zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen durch entsprechende Schulungen erworben haben. Beim Bauamt oder Abwasserverband kann man sich dank einer ausgehängten Liste über lokale Firmen erkundigen.